Mindeststandards: A1 Eine genannte Person trägt als Freizeitleitung die Gesamtverantwortung. Sie steht in Kontakt zum Veranstalter und stellt sicher, dass das Freizeit-Team gut arbeiten kann. Die Stellvertretung der Freizeitleitung ist im Team geklärt. A2 Jeder Freizeitmitarbeitende bringt für seine verantwortliche Aufgabe die erforderliche Kompetenz und Sensibilität mit. A3 Mindestens eine Person im Team muss über eine formale Qualifikation (Juleica, Erzieherausbildung o.ä.) verfügen. A4 Der Betreuungsschlüssel liegt über dem vom Landesjugendplan vorgegebenen Verhältnis von 1:11. A5 Die Vorbereitung erfolgt in der Regel bei mehreren Vorbereitungstreffen. Das Team beschäftigt sich dabei mit organisatorischen Fragen und der Programmplanung, sowie dem pädagogischen Handeln und dem geistlichen Anliegen der Freizeit. A6 Das Programm der Freizeit wird gemeinsam getragen. Für jeden Programmpunkt gibt es klare Zuständigkeiten. A7 Verschiedene Schulungsangebote ermöglichen den Freizeitmitarbeitenden ständige Weiterbildung. Auf Landesebene des EJW sind dafür beispielsweise das Seminar „Freizeiten leiten“ und die „Ideenbörse Freizeiten“ eingerichtet. A8 Sind Freizeit-Teams rein ehrenamtlich zusammengesetzt, so gibt es für jedes Team in der Regel einen (hauptamtlichen) Ansprechpartner. A9 Während der Freizeit haben die Teilnehmenden rund um die Uhr die Möglichkeit, sich an Mitarbeitende zu wenden. 13
RkJQdWJsaXNoZXIy MjUyOA==