Qualitätsstandards

Qualitätsleitfaden für Freizeiten im Evangelischen Jugendwerk in Württemberg

IMPRESSUM Dieser Qualitätsleitfaden dient als Richtlinie für Verantwortliche und Mitarbeitende, die Freizeiten im Bereich des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg durchführen und begleiten. Eltern und Teilnehmenden legen wir ihn zur Information vor. Qualität entwickelt sich stets weiter und benötigt Diskussionen und Erfahrungen aus der Praxis. Die hier vorgelegten Formulierungen sind bewusst nüchtern gehalten. Für die Außendarstellung des Qualitätsleitfadens (Informationen für Eltern, Schulungsmaterial für Mitarbeitende usw.) werden auf der Grundlage dieser Festlegungen angepasste Darstellungen entwickelt. Unter www.ejw-reisen.de/service/ejw-qualitaetsstandards/ gibt es Hilfen für die Umsetzung der Qualitätsarbeit, beispielsweise durch das dort bereitgestellte Handlungsraster für das Krisenmanagement. Wir wünschen allen Freizeit-Teams gutes Gelingen und Gottes Segen, der die eigentliche Qualität unserer Arbeit ausmacht! Ansprechpartner für den Qualitätsleitfaden in der Landesstelle des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg: Jens König Telefon: 0711 9781-325 E-Mail: urlaub.reisen@ejwue.de www.ejw-reisen.de/qualitaet Herausgegeben vom Evangelischen Jugendwerk in Württemberg (EJW) 1. Auflage buch+musik, ejw-service gmbh, Stuttgart ISBN 978-3-86687-106-9 Gestaltung: Heidi Frank, www.visualwerk.de Druck: ce-print Offsetdruck GmbH, Metzingen Redaktion: Tobias Kenntner Projektteam: Der Qualitätsleitfaden wurde erstellt von der AG Freizeiten und dem Kompetenzteam: Dieter Braun, Dr. Wolfgang Ilg, Tobias Kenntner, Johanna Krohmer, Jürgen Kehrberger und Alma Ulmer Fotos: Simon Schaller (2) | YoungLife Europe (4, 44) | iStockphoto: mrfotos (1), omgimages (11), Paffy69 (15), zwolafasola (18), CentralITAlliance (20), Casarsa (26), NobbyZ (31) | Tobias Kenntner (6, 23) |Fotolia.com: Syda Productions (29), contrastwerkstatt (34) Die Herstellung dieser Arbeitshilfe wurde gefördert aus Mitteln des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Freizeiten sind etwas vom Besten unserer Evangelischen Jugendarbeit. Auf diesen Freizeiten engagieren sich jedes Jahr sehr viele ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende. Sie suchen geeignete Freizeitorte, stellen ein hervorragendes Mitarbeitendenteam zusammen, erarbeiten für die jeweilige Zielgruppe ein tolles Programm, organisieren Verpflegung und begleiten die Teilnehmenden. Daher haben Freizeiten der Evangelischen Jugendarbeit schon bisher eine hohe Qualität. Damit wir für die Teilenehmenden und Eltern weiterhin verlässliche Partner bleiben, haben wir in der gesamten evangelischen Jugendarbeit diesen Qualitätsleitfaden erprobt und gemeinsam beschlossen. Unseren Freizeiten liegt nun zukünftig dieser Qualitätsleitfaden zu Grunde und trägt damit zu einer guten Entwicklung unserer Freizeiten bei. Jürgen Kehrberger Fachlicher Leiter EJW Geleitwort

„ Es war genial, wie viele coole Leute ich kennengelernt habe. Eigentlich verrückt: Nach fünf Tagen war ein Vertrauen gewachsen, wie wir es in der Schulklasse nach Jahren nicht hinbekommen haben.“ „ Warum ich hier mitarbeite? Ich will, dass die Jungs und Mädels die besten zwei Wochen ihres Sommers erleben. Mit unserem Team bereiten wir uns schon seit einem Jahr auf die Freizeit vor. Wer meint, dass Ehrenamt keinen Spaß macht, sollte mal bei uns anheuern!“ „ Unsere Jenny ist diesen Sommer das erste Mal ohne uns Eltern losgezogen. Ich weiß gar nicht, wer aufgeregter war: sie oder wir. Super, wie sich das große Mitarbeiter-Team um jeden Einzelnen gekümmert hat. Keiner geht in der Masse unter! Gut, dass wir uns für das Evangelische Jugendwerk mit seinen vielen Ehrenamtlichen entschieden haben und nicht für kommerzielle Jugendreisen – die Betreuung macht den Unterschied.“ „ Das Mitarbeiter-Team hat alles gegeben, damit wir eine mega Freizeit hatten. Action-Spiele bis zum Abwinken, ein cooler Ausflug in die Stadt. Und besonders gechillt war der Gottesdienst – nachts um elf mit Fackeln am Strand. Diese Atmosphäre und die guten Gespräche werde ich nie vergessen.“

5 Freizeiten – verdichtetes Leben! Mit der evangelischen Jugendarbeit auf Tour: Jedes Jahr genießen zehntausende Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg unsere Freizeiten. Hier sind Könner am Werk – von der pädagogischen Vorbereitung bis zur Buchung und Anreise. Vor allem aber lieben unsere Haupt- und Ehrenamtlichen selbst das Leben auf Freizeiten – das strahlt aus! Wer auf Reisen geht, möchte wissen wem er sich anvertraut. Daher beschreibt der Qualitäts-Leitfaden in nüchternen Worten unsere hohen Standards. Das Eigentliche aber lässt sich nicht in Standards fassen, sondern nur live erleben: Intensive Erfahrungen, gute Gemeinschaft, lebendiger Glaube. Wir danken allen, die sich mit uns und für die evangelische Jugendarbeit bei Freizeiten engagieren! Tobias Kenntner EJW-Landesreferent Projektleiter Qualitätsleitfaden Freizeiten Evangelisches Jugendwerk in Württemberg Haeberlinstraße 1-3 D-70563 Stuttgart Telefon: 0711 97 81-325 Telefax: 0711 97 81-30 E-Mail: urlaub.reisen@ejwue.de Internet: www.ejw-reisen.de/service/ejwqualitaetsstandards/ Vorwort

Als Evangelisches Jugendwerk in Württemberg (EJW) haben wir jahrzehntelange Erfahrung in der Durchführung von Freizeiten. Darunter verstehen wir Jugendreisen bzw. Gruppenreisen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den verschiedensten Formen (bspw. Zeltlager, Städtereisen oder Wander-Touren). Im vorliegenden Qualitätsleitfaden formulieren wir für diese Freizeiten Mindeststandards, nennen Qualitätsziele und bleiben so ein verlässlicher Partner. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ist der Zusammenschluss aller evangelischen Orts-und Bezirksjugendarbeit und arbeitet selbstständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Das EJW hat in einem Beteiligungsprozess folgende Ziele formuliert: Wir begegnen jungen Menschen in ihren Lebenswelten und laden sie zu einem eigenen Glauben an Jesus Christus ein. Sie finden so eine sinnstiftende Orientierung für ihr Leben. Wir begleiten junge Menschen dabei, ihr Leben aus diesem Glauben heraus zu gestalten. Sie erleben tragfähige Gemeinschaft, gewinnen Werte und entwickeln Lebenskompetenz. Wir befähigen junge Menschen zur Übernahme von Verantwortung und begleiten sie dabei. Sie gestalten Jugendarbeit, Kirche und Gesellschaft im weltweiten Horizont. Wir schaffen deshalb zusammen mit jungen Menschen die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und vertreten ihre Interessen. Freizeiten „auf evangelisch“: Was uns leitet und wofür wir stehen 7

8 Diese Ziele des EJW ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Arbeits- bereiche. Dazu gehören auch unsere Freizeiten mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie geben Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Eltern¹ bei den unterschiedlichen und vielfältigen Arbeitsbereichen Orientierung. Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerksamkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Die Teilnahme an einer Freizeit ist für Kinder und Jugendliche eine intensive Möglichkeit, außerhalb von Elternhaus und Schule mit einem spaßorientierten, sinnstiftenden und wertegeleiteten Angebot Erfahrungen zu sammeln. Während einer Freizeit eröffnen sich Räume, in denen der Glaube an Jesus Christus erfahrbar wird und entstehen kann. Das gemeinsame Leben auf einer Freizeit fördert eine Vielzahl von sozialen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Mitgestaltung. Unsere Freizeiten sind durch aktive und kreative Programmangebote geprägt. Damit Freizeiten ihren gemeinschaftsfördernden Charakter entfalten können, braucht es für unterschiedliche Altersgruppen und Freizeitziele eine gute Balance zwischen verbindlichen und wählbaren Programmpunkten, sowie der frei gestalteten Zeit. Das Christ-Sein kann auf Freizeiten in unterschiedlichen Ausdrucksformen des Glaubens erlebbar werden: Ob bei einem Gottesdienst am Strand, einem persönlichen seelsorgerlichen Gespräch, bei einem Nachtspaziergang, bei einer erlebnispädagogischen Aktion, dem kreativen Bibellesen oder dem Gebet am Lagerkreuz. ¹ Mit dem Begriff „Eltern“ sind Personensorgeberechtigte gemeint, auch wenn es sich nicht um die leiblichen Eltern handelt. Der Rote Faden

Freizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht „gemacht“ werden. Der vorliegende Qualitätsleitfaden beabsichtigt nicht, den Charme von Freizeiten in bürokratischen Regelungen zu ersticken. Auch wenn es wichtig ist, Grundqualitäten schriftlich festzuhalten, bleibt das Wesentliche, was es bei Freizeiten zu erleben gibt, eben doch „für die Augen unsichtbar“, also nicht messbar. Wer eine Freizeit veranstaltet, trägt eine besonders hohe Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, die sich anmelden. Eltern, die ihre Kinder für ein oder zwei Wochen einem Freizeit-Team anvertrauen, erwarten zurecht ein Höchstmaß an Sicherheit und pädagogischer Qualität. Weil das Evangelische Jugendwerk in Württemberg diese Verantwortung bewusst übernimmt und von der Qualität seiner Freizeiten überzeugt ist, formuliert dieser Leitfaden Grundsätze, die für alle Freizeiten im Bereich der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg gelten. Wer mit der evangelischen Jugendarbeit verreist, soll wissen, worauf er sich verlassen kann. Im Fokus sind in erster Linie ein- bis zweiwöchige Kinder- und Jugendfreizeiten. Für andere Freizeiten ergeben sich aus den Rahmenbedingungen heraus zum Teil sinngemäße Anpassungen. Was dieser Qualitätsleitfaden leistet 9

Die Themen-Knotenpunkte beschreiben wichtige Aspekte von Freizeiten, ohne dass ein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Sie sind stets in drei Teilen aufgebaut: Jeder Knotenpunkt enthält zunächst allgemeine Grundsätze. Diese werden dann konkretisiert in Mindeststandards und Qualitätsziele. Die Mindeststandards sind bewusst auf einem sehr einfachen Qualitätsniveau formuliert, da sie Gültigkeit für die unterschiedlichsten Freizeiten beanspruchen. Dennoch kann es im Einzelfall bei besonderen Freizeitkonzeptionen eine begründete Abweichung von diesen Standards geben. So ist beispielsweise bei einer Wanderfreizeit in den Alpen die telefonische Erreichbarkeit aus technischen Gründen nur eingeschränkt möglich, oder es steht bei einer Kanu-Tour kein Gruppenraum zur Verfügung. Grundsätzlich gilt aber: Eine Freizeit im Bereich des EJW muss alle Mindeststandards erfüllen. Diese Standards können von Eltern berechtigterweise eingefordert werden. Die Qualitätsziele konkretisieren, wie sich die Grundsätze in der Praxis niederschlagen sollten. Je nach Freizeit wird es mehr oder weniger gut gelingen, alle Qualitätsziele umzusetzen. Zudem passt nicht jedes Qualitätsziel auf jede Konzeption. Daher verstehen sich die Qualitätsziele als Impulse für die Teams zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Freizeiten. Jedes Team trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Mindeststandards und lässt sich von den Qualitätszielen zur Weiterentwicklung inspirieren. Eine bürokratische Überprüfung „von oben“ findet nicht statt. Die zuständigen Gremien haben mit den Mindeststandards aber überprüfbare Kriterien für Konfliktfälle zur Hand. 10 Was dieser Qualitätsleitfaden leistet

Leitung, Team und Programm

Freizeiten haben geklärte Leitungsstrukturen. Ein qualifiziertes Freizeit-Team verantwortet das Programm. Grundsätze: Ein Freizeit-Team setzt sich aus mindestens einer Freizeitleiterin / einem Freizeitleiter und weiteren Mitarbeitenden zusammen. Das Team hält sich an die hier beschriebenen Mindeststandards. Die Freizeitleitung übernimmt im rechtlichen Sinne im Auftrag des Reiseveranstalters Leitung und Aufsicht der Freizeit, sowie die Verantwortung für die vertragsgemäße Durchführung des Programms. Die Größe des Freizeit-Teams richtet sich nach der Anzahl, dem Alter, der Geschlechterverteilung und den Bedürfnissen der Teilnehmenden. Zudem wird darauf geachtet, dass das Verhältnis zwischen erfahrenen und weniger erfahrenen Mitarbeitenden ausgewogen ist. Es werden gut geschulte Mitarbeitende eingesetzt. Grundlage für die Freizeitleitung ist die Jugendleitercard (Juleica) oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation. Der Betreuungsschlüssel (Anzahl der von einem Mitarbeitenden betreuten Teilnehmenden) ermöglicht eine Form der Begleitung und Betreuung, die den einzelnen Menschen im Blick behält. Der auch im Bundesvergleich hervorragende Schlüssel 1:5 (im Durchschnitt werden fünf Teilnehmende von einem Mitarbeitenden begleitet) stellt eines der herausragenden Qualitätskriterien von Freizeiten der Evangelischen Jugendarbeit in Württemberg dar. Die gesamte Planung und Vorbereitung der Freizeit wird sorgfältig durchgeführt und ein größtmögliches Maß an Partizipation aller Team-Mitglieder gewährleistet. Leitung, Team und Programm 12 A

Mindeststandards: A1 Eine genannte Person trägt als Freizeitleitung die Gesamtverantwortung. Sie steht in Kontakt zum Veranstalter und stellt sicher, dass das Freizeit-Team gut arbeiten kann. Die Stellvertretung der Freizeitleitung ist im Team geklärt. A2 Jeder Freizeitmitarbeitende bringt für seine verantwortliche Aufgabe die erforderliche Kompetenz und Sensibilität mit. A3 Mindestens eine Person im Team muss über eine formale Qualifikation (Juleica, Erzieherausbildung o.ä.) verfügen. A4 Der Betreuungsschlüssel liegt über dem vom Landesjugendplan vorgegebenen Verhältnis von 1:11. A5 Die Vorbereitung erfolgt in der Regel bei mehreren Vorbereitungstreffen. Das Team beschäftigt sich dabei mit organisatorischen Fragen und der Programmplanung, sowie dem pädagogischen Handeln und dem geistlichen Anliegen der Freizeit. A6 Das Programm der Freizeit wird gemeinsam getragen. Für jeden Programmpunkt gibt es klare Zuständigkeiten. A7 Verschiedene Schulungsangebote ermöglichen den Freizeitmitarbeitenden ständige Weiterbildung. Auf Landesebene des EJW sind dafür beispielsweise das Seminar „Freizeiten leiten“ und die „Ideenbörse Freizeiten“ eingerichtet. A8 Sind Freizeit-Teams rein ehrenamtlich zusammengesetzt, so gibt es für jedes Team in der Regel einen (hauptamtlichen) Ansprechpartner. A9 Während der Freizeit haben die Teilnehmenden rund um die Uhr die Möglichkeit, sich an Mitarbeitende zu wenden. 13

A10 Die Inhalte der Selbstverpflichtungserklärung bezüglich grenzüber- schreitenden Verhaltens („Menschenskinder, ihr seid stark“ zur Prävention sexueller Gewalt) gelten verbindlich für alle Mitarbeitenden. Es gibt keine Toleranz gegenüber grenzüberschreitendem Verhalten. A11 Die jeweiligen Vorgaben (in der Regel des zuständigen Jugendamts) im Blick auf die eventuelle Vorlage eines polizeilichen Führungs- zeugnisses werden eingehalten. Qualitätsziele: A12 Die Freizeitleitung und ggf. Freizeit-Teams werden vom zuständigen Gremium des Veranstalters beauftragt und ausgesandt. A13 Mitarbeitende haben die Chance als Junior-Teamer Freizeiterfahrung zu sammeln, bevor sie volle Verantwortung übernehmen. A14 Alle Mitarbeitenden haben sich in der Vorbereitung mit der Broschüre „Menschenskinder, ihr seid stark¹“ auseinandergesetzt. A15 Jeder Teilnehmende hat während der Freizeit einen Ansprechpartner unter den Mitarbeitenden, beispielsweise einen Zeltgruppen-Teamer. Checkliste Leitung, Team und Programm › Seite 36 ¹ www.ejwue.de/service/praevention-sexuelle-gewalt/ 14 Leitung, Team und Programm

Zielorte und Unterkünfte

Zielorte und Unterkünfte von Freizeiten sind sorgfältig ausgewählt. Grundsätze: Die Zielorte sind so ausgewählt, dass sie für die jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind. Die kulturelle und gesellschaftliche Situation des jeweiligen Reisegebietes wird bewusst in Augenschein genommen. Offenheit und Sensibilität für das Land und die Menschen, bei denen Freizeitgruppen zu Gast sind, sind selbstverständlich. Dies findet seinen Ausdruck im Respekt vor fremden Kulturen, in der Rücksichtnahme auf ökologische Verträglichkeit und im Kontakt mit der lokalen Bevölkerung. Zeltplatz, Berghütte oder Hotel: Die Unterkünfte bieten genügend Raum für die geplanten Angebote. Sie sind der Freizeitleitung durch kompetente Auskunftspersonen oder durch einen Vor-Ort-Besuch bekannt. Mindeststandards: B1 Die Unterkünfte bieten Gruppenräume (-zelte), sowie Spiel-, Sport- und Freizeitangebote in der näheren Umgebung. B2 Die Teams haben sich mit den Besonderheiten der Zielregion auseinandergesetzt (kulturelle Gegebenheiten, Klima, Gezeiten usw.). B3 Bei Freizeiten im fremdsprachigen Ausland ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit (insbesondere für Notfälle) die sprachliche Kommunikation mit Ansprechpartnern vor Ort möglich ist. B4 Die Anerkennung des Fremden zeigt sich im Respekt vor Glaube, Sitten, Tradition und gesellschaftlichen Umgangsformen, die in der Gastregion üblich sind. Zielorte und Unterkünfte 16 B

Qualitätsziele: B5 Durch langjährige Partnerschaften wird daran mitgearbeitet, bestimmte Häuser und Plätze für den Bedarf der Freizeitgruppen optimal einzurichten. B6 Detaillierte Informationen zur Unterkunft, beispielsweise Bilder der Zimmer oder Grundrisse, werden online zur Verfügung gestellt. B7 Es werden Angebote von Experten vor Ort genutzt (bspw. Sportschulen, Stadtführer, Einzelhändler, Kirchengemeinden für den Zugang zu Kirchengebäuden). B8 Möglichst viele Mitarbeitende des Teams haben den Zielort bereits selbst besichtigt bzw. erkundet. B9 Es wird darauf geachtet, dass mindestens ein Mitarbeitender des Teams die Landessprache beherrscht. Die Vermittlung sprachlicher und kultureller Grundkompetenzen findet ihren Platz in der Programmgestaltung. Checkliste Zielorte und Unterkünft › Seite 37 17

Preis-Leistungs-Verhältnis

Freizeiten sind bei guter Qualität so preiswert wie möglich. Grundsätze: Der Freizeitpreis soll für Teilnehmende eine möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen. Dennoch wird auf die kompromisslose Suche nach den günstigsten Preisen verzichtet, da die Qualität Vorrang hat. Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere durch den Landesjugendplan und kirchliche Mittel, finanziell gefördert. Mindeststandards: C1 Es wird nicht auf Kosten der Sicherheit gespart. C2 Zusätzlich entstehende Kosten, bspw. für Ausflüge am Zielort, werden bereits in der Ausschreibung angekündigt. C3 Die Teams werden dazu befähigt, innerhalb des gegebenen Finanzrahmens eigenverantwortlich zu wirtschaften. Qualitätsziele: C4 Im jeweiligen Land werden Lebensmittel regional am Freizeitort eingekauft. Ebenso wird auf faire Arbeitsbedingungen bei Partnern vor Ort geachtet. C5 Freizeitinteressenten erhalten vom Veranstalter individuelle Hilfe bei der Beantragung eines Zuschusses. C6 Die Freizeitenarbeit wird strukturell unterstützt, beispielsweise durch Fundraising-Arbeit oder Lobby-Arbeit für Freizeiten auf politischer Ebene (Landesjugendring). Checkliste Preis-Leistungs-Verhältnis › Seite 38 Preis-Leistungs-Verhältnis 19 C

Information und Kommunikation

Bei der Kommunikation mit Teilnehmenden bzw. deren Eltern stehen Transparenz und Offenheit im Vordergrund. Grundsätze: Allgemeine Informationen über den Veranstalter sind (in der Regel auch online) zugänglich. Diese geben Auskunft über dessen Werte und Ziele und die daraus folgenden Aktivitäten auf Freizeiten. Wichtige Themen sind unter anderem der Jugendschutz (Drogen, Rauchen, Alkohol, Sexualität) sowie der Umgang mit Gewalt und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln. Die Einhaltung gesetzlicher Richtlinien im Blick auf diese Themen ist selbstverständlich. Im Anmeldeprozess erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung über eine mögliche Teilnahme. Individuelle Nachfragen werden detailliert beantwortet. Anregungen und Rückmeldungen verbessern die Qualität und werden konstruktiv berücksichtigt. Mindeststandards: D1 Die Freizeitausschreibungen entsprechen dem geltenden Reiserecht (Reisebedingungen sind der Ausschreibung im Print-Produkt beigefügt und online bereit gestellt) und enthalten alle relevanten Informationen zum Veranstalter, sowie zum Reiseverlauf. Die Texte sind ehrlich und authentisch, sie bieten sachgemäße Grundinformationen. D2 Die Erreichbarkeit des Veranstalters ist vor, während und nach der Freizeit gewährleistet. Entsprechende Kontaktdaten werden in der Ausschreibung und im Infobrief angegeben. D3 Reaktionen auf die Anmeldung erfolgen innerhalb weniger Tage, spätestens 14 Tage nach deren Eingang. 21 Information und Kommunikation D

D4 Der Infobrief erreicht die Teilnehmenden spätestens eine Woche vor Freizeitbeginn. Er enthält genaue Informationen zu Abfahrt und Ankunft, Zielort, Programm und Kontaktmöglichkeiten. Er enthält außerdem Informationen zum Veranstalter und den Zielen des Veranstalters. Zudem erhalten Teilnehmende alle benötigten Sicherheitshinweise für Flugreisen, sowie Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. D5 Bei Bahnreisen sind den Teilnehmenden vor Antritt der Freizeit alle Verbindungen der Hin- und Rückfahrt bekannt. D6 Notwendige Gesundheitsinformationen werden rechtzeitig mitgeteilt. Qualitätsziele: D7 Die Freizeitleitung stellt sich (online oder im Infobrief) mit den vollständigen Namen und ggf. einem Foto vor. Zudem werden alle Mitarbeitenden namentlich genannt. D8 Im Informationsbrief werden neben organisatorischen Hinweisen auch pädagogische Themen angesprochen, bspw. die Aufsichtspflicht oder Mitgestaltungsmöglichkeiten im Programm. D9 Ein gesonderter Abschnitt oder ein zusätzlicher Infobrief mit Informationen zu Ablauf und Qualität richtet sich ausdrücklich an die Eltern. D10 Teilnehmende mit Behinderung finden Hinweise, inwiefern eine Freizeit für sie geeignet ist oder nicht (z.B. Barrierefreiheit). Information und Kommunikation 22 Checkliste Information und Kommunikation › Seite 39

An- und Abreise

Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Grundsätze: Hin- und Rückreise erfolgen in der Regel gemeinsam und werden sorgfältig geplant. Die Sicherheit während der Freizeit hat oberste Priorität, daher achtet die Freizeitleitung auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Mindeststandards: E1 Das Freizeit-Team benennt Mitarbeitende, die für die An- und Abreise zuständig sind. Sie überprüfen anhand einer Checkliste die Einhaltung der Sicherheitsstandards (bspw. bei Busreisen die Lenkzeiten), die Vollzähligkeit der Gruppe (auch nach Pausen) und planen ggf. ein Programm für die Fahrtzeiten (bspw. Kennenlern-Aktionen usw.). E2 Mitarbeitende aus dem Team sind mindestens 30 Minuten vor der Abreise am zentralen Treffpunkt anwesend. Sie begrüßen die Teilnehmenden (und deren Eltern) und prüfen, ob benötigte Reisedokumente und -utensilien griffbereit sind. Anhand einer aktuellen Teilnehmer-Liste wird die Anwesenheit überprüft. E3 Bei der Fahrt sind ausreichend viele Mitarbeitende (Empfehlung: mindestens zwei) dabei, um die Teilnehmenden zu betreuen. E4 Ankunftszeit und Ankunftsort bei der Rückreise werden den Eltern mitgeteilt, Verspätungen werden zeitnah übermittelt. E5 Bei Reisen mit Kleinbussen wird die Fahrt besonders ausführlich vorbereitet (Festlegung von Lenk- und Pausenzeiten, nur Fahrer mit 2 Jahren Fahrpraxis und entsprechendem Führerschein). Bei Auslandsreisen sind den Fahrern die Verkehrsregeln des Ziellandes bekannt. 24 An- und Abreise E

Qualitätsziele E6 Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, wird die langfristige Zusammenarbeit mit Busunternehmen gesucht. E7 Allen Fahrern von Kleinbussen für Freizeiten wird die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings ermöglicht. E8 Eine Minimierung der CO2-Belastung wird angestrebt (siehe bspw. www.natuerlich-fairreisen.de). Checkliste An- und Abreise › Seite 40 25

Verpflegung

Die Verpflegung ist qualitativ hochwertig und ausgewogen. Grundsätze: Bei allen Angeboten wird auf eine ausgewogene und vollwertige Verpflegung geachtet. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Frische, regionale und der Jahreszeit entsprechende Produkte werden bevorzugt verwendet. Die Art der Verpflegung richtet sich nach der Freizeitgruppe (z.B. Alter) und der Art der Freizeit (z.B. Kanu-, Kletter-, Strandfreizeit). Wenn die äußeren Bedingungen es zulassen, bestimmen die Teilnehmenden beim Speiseplan mit. Die Teilnehmenden können auch bei Zubereitung und Einkauf (unter Beachtung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen) beteiligt werden. Die Mahlzeiten werden in ansprechendem Rahmen und entspannter Atmosphäre eingenommen. Sofern die Mahlzeiten vom Freizeit-Team zubereitet werden, verstehen sich die Teamer in der Küche als Teil des pädagogischen Teams. 27 Verpflegung F

Mindeststandards: F1 Eine ausreichende und auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmte Verpflegung ist an jedem Freizeittag garantiert. Vegetarische Alternativen sind bei jeder Mahlzeit verfügbar. F2 Spezielle Ernährungswünsche und Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden vor der Freizeit abgefragt, sodass während der Freizeit darauf Rücksicht genommen werden kann. F3 Eine Grundversorgung mit Getränken (z.B. Tee oder Wasser) wird kostenfrei gewährt. Sonstige Getränke sind nach Möglichkeit vor Ort kostengünstig zu erwerben. F4 Im Infobrief wird darauf hingewiesen, zu welchem Zeitpunkt die Verpflegung bei der Freizeit beginnt und ob eine Selbstverpflegung für die Anreise notwendig ist. F5 Für die Rückreise werden den Teilnehmenden ausreichend Verpflegung und Getränke zur Verfügung gestellt. F6 Küchen-Mitarbeitende haben an einer Infektionsschutz-Schulung teilgenommen und halten die gesetzlichen Standards ein. Qualitätsziele: F7 Die Verpflegung stellt sich auf die Zielregion ein und trägt zum Erleben der landesspezifischen Kultur bei (bspw. Ravioli statt Maultaschen bei einer Italien-Freizeit). F8 Für zwischendurch werden vitaminreiche Snacks angeboten (z.B. Gemüse als „Fingerfood“). F9 Beim Einkauf wird auf regionale, biologische und faire Produktion geachtet. In Ländern mit überdurchschnittlich hohen Nahrungsmittelpreisen ist teilweise ein Einkauf am Heimatort sinnvoll. 28 Verpflegung Checkliste Verpflegung › Seite 41

Evaluation

Freizeiten werden mit den Beteiligten ausgewertet. Grundsätze: Die Meinungen der Teilnehmenden und Mitarbeitenden werden ernst genommen. Daher werden Rückmeldungen erfragt und kontinuierlich ausgewertet. Mindeststandards: G1 Während der Freizeit haben Teilnehmende immer die Möglich- keit Feedback zu geben. Zudem wird nach der Freizeit eine schriftliche Auswertung vorgenommen um die Meinung aller Teilnehmenden zu berücksichtigen. Dies kann durch Fragebögen, Feedback-Plakate oder ähnliche Methoden geschehen. Auch Eltern haben die Möglichkeit, Rückmeldungen und Hinweise einzubringen. G2 Alle Ergebnisse werden mit den Verantwortlichen besprochen und bei weiteren Planungen berücksichtigt. Qualitätsziele: G3 Die Ergebnisse der Evaluation werden dokumentiert, aufbereitet und Folgerungen daraus als Planungsgrundlage für weitere Freizeiten entwickelt (z.B. Fragebögen, Evaluationsauswertung, Finanzauswertung, Programmablauf, …). G4 Die Evaluation wird mit einem wissenschaftlich abgesicherten System durchgeführt (z.B. www.freizeitenevaluation.de). G5 Ein Nachtreffen bietet die Möglichkeit für einen strukturierten Rückblick und für die Verbindung zur Jugendarbeit vor Ort. Checkliste Evaluation › Seite 42 30 Evaluation G

Umgang mit Krisen

Risikominimierung und Sicherheit durch Prävention und gute Vorbereitung für Krisenfälle. Grundsätze: Die Sicherheit der Teilnehmenden hat oberste Priorität. Freizeiten mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bergen Risiken. Auf dem Weg zu den Zielorten, während der Freizeit und auf der Rückreise sind Unfälle durch Einwirkungen von außen und menschliches Fehlverhalten nicht auszuschließen. Prävention und Krisenmanagement sind Maßnahmen, die den Blick auf Risiken lenken, um gut vorbereitet zu sein. Mindeststandards: H1 Im Vorfeld der Freizeiten werden Schulungen, u.a. zu folgenden Themen, angeboten (zumeist auf überregionaler Ebene): • Jugendleiterausbildung nach den Juleica-Standards • Infektionsschutz-Schulung • Schulungen zum Kinderschutz und zur Prävention von sexueller Gewalt („Menschenskinder, ihr seid stark“) H2 Im Team gibt es benannte und qualifizierte Ansprechpartner für Erste Hilfe, die zu Beginn der Freizeit vorgestellt werden. Diese Mitarbeitenden sorgen dafür, dass die Erste-Hilfe-Ausrüstung jeder Zeit verfügbar ist, auch bei Unternehmungen in Kleingruppen oder bei der Anreise. H3 Der Veranstalter hat einen Notfallplan, der allen Verantwortlichen am Heimat- und am Freizeit-Ort zur Verfügung steht und mit ihnen besprochen wurde. Vorlagen für die benötigten Unterlagen werden von der EJW-Landesstelle bereitgestellt¹. ¹ http://www.ejwue.de/service/freizeiten-abc/ Umgang mit Krisen 32 H

H4 Im Notfallplan sind folgende Sachverhalte enthalten: • Notfallnummernliste der Rettungsdienste am Freizeitort (in Europa: 112) • Checklisten für das Vorgehen im Krisenfall (Krankheit, Unfall, Außeneinwirkungen) • Rufnummer des Veranstalters, der während der gesamten Freizeit durchgehend erreichbar ist • Notrufnummern der EJW-Landesstelle (Rechtsberatung, Versicherungsfragen, Missbrauch und Übergriffe) H5 Mitarbeitende sind darüber informiert, dass Vorkehrungen für Krisen aller Art durch zentrale Merkblätter und professionelles Management getroffen werden. Beispielsweise wird die Notfallseelsorge im Krisenfall direkt von der Rettungsleitstelle benachrichtigt. H6 Die Freizeitleitung oder der Erste-Hilfe-Verantwortliche erkundigt sich vor oder zu Beginn der Freizeit nach den örtlichen Sicherheits- vorkehrungen (Standort Feuerlöscher, Fluchtwege, korrekte Standort- Beschreibung für die Alarmierung von Rettungsdiensten, nächst- gelegene Apotheke und Krankenhaus, Zugang zu Unwetterwarnungen). Qualitätsziele: H7 Der Veranstalter hat am Heimatort ein unterstützendes Team zusammengestellt, das jederzeit zur Klärung anstehender Fragen und ggf. zur Begleitung der Teams am Freizeitort zur Verfügung steht. Checkliste Umgang mit Krisen › Seite 43 33

Checklisten

Der rote Faden, der sich durch vom Evangelium inspirierte Freizeiten zieht, lässt sich nicht in Checklisten fassen. Daher haben wir bewusst darauf verzichtet, hier einzelne „geistliche Programmpunkte“ o.Ä. aufzulisten und abzufragen. Wir regen an, dass Teams sich mit den folgenden Fragen beschäftigen: • Inwiefern wird bei der Freizeit spürbar, dass der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht? • Haben die Mitarbeitenden genügend Zeit und Kraft für eine wertschätzende Begleitung Einzelner? • Gelingt die Balance zwischen Spaß, Sinn- und Werteorientierung im Programm? • Wie wird der Glaube an Jesus Christus auf der Freizeit auf einladende Weise erfahrbar? • Welche Mitgestaltungsmöglichkeiten haben die Teilnehmenden? • Haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sowohl Gemeinschaft zu erleben, als auch ihre Zeit selbst zu gestalten? • Orientiert sich das Programm an den Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmenden? • Inwieweit haben Teilnehmende und Mitarbeitende die Möglichkeit, ihre Glaubens- und Lebensfragen zu stellen und gemeinsam nach tragfähigen Antworten zu suchen? • Könnte es sich lohnen, eine Bibel mitzunehmen? Checkliste zum Qualitätsleitfaden 35  

Mindeststandards:  A1 Freizeit-Team hat eine geklärte Leitungsstruktur A2 Mitarbeitende bringen für ihre verantwortliche Aufgabe Kompetenz mit A3 Freizeitleitung hat Juleica oder gleichwertige Qualifikation. A4 Betreuungsschlüssel (MA:TN) A5 Freizeitvorbereitung mit dem Team ist organisiert und terminiert A6 Inhalte der Freizeitvorbereitung sind klar (organisatorische Planung, Programmplanung, pädagogisches Handeln, Verkündigung). Für Programmpunkte gibt es klare Zuständigkeiten. A7 Bedarf an Qualifikation und Schulung für Freizeitleitung und Team ist geklärt A8 (Hauptamtliche) Ansprechpartner für ehrenamtliche Leitungsteams sind bekannt A9 Es ist gewährleistet, dass Teilnehmende sich rund um die Uhr an Mitarbeitende wenden können. A10 Das Team stimmt den Inhalten der Selbstverpflichtungserklärung „Menschenskinder, ihr seid stark“ zu. A11 Die jeweiligen Vorgaben (in der Regel des zuständigen Jugendamtes) im Blick auf die eventuelle Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses werden eingehalten. Qualitätsziele:  A 12 Beauftragung und Aussendung des Freizeitteams ist geklärt. A 13 Option für Junior-Teamer ist vorhanden. A14 Freizeitteam hat sich in der Vorbereitung mit der Broschüre „Menschenskinder, ihr seid stark“ auseinandergesetzt. A 15 Teilnehmende haben während der Freizeit einen Ansprechpartner unter den Mitarbeitenden, bspw. einen Zeltgruppen-Teamer. Leitung, Team und Programm 36 A NOTIZEN:

Mindeststandards:  B1 Unterkünfte bieten Gruppenräume(-zelte), sowie Spiel-, Sport- und Freizeitangebote in der näheren Umgebung B2 Die Teams haben sich mit den Besonderheiten der Zielregion auseinandergesetzt (Klima, Kultur, kulturelle Gegebenheiten, Gezeiten, ...) B3 Die sprachliche Kommunikation mit den Ansprechpartnern vor Ort ist gewährleistet. B4Die Anerkennung des Fremden zeigt sich in Respekt vor Glaube, Sitten, Tradition und gesellschaftlichen Umgangsformen, die in der Gastregion üblich sind. Qualitätsziele:  B5 Durch langfristige Partnerschaften wird daran mitgearbeitet, bestimmte Häuser und Plätze für den Bedarf der Freizeitgruppen optimal einzurichten B6Detaillierte Informationen (Unterkunft, Platz, …), beispielsweise Bilder der Zimmer etc., stehen für die Kunden online zur Verfügung. B7 Nutzung der Angebote von Experten vor Ort (Surfschulen, Stadtführer, Einzelhändler, ...) ist geklärt. B8 Möglichst viele Mitarbeitende des Teams haben den Zielort selbst besichtigt oder erkundet. B9Es wird darauf geachtet, dass mindestens ein Mitarbeitender des Teams die Landessprache beherrscht. Die Vermittlung sprachlicher und kultureller Grundkompetenzen findet ihren Platz in der Programmgestaltung. Zielorte und Unterkünfte 37 B NOTIZEN:

Mindeststandards:  C1 Es wird nicht auf Kosten der Sicherheit gespart. C2 Zusätzlich entstehende Kosten sind in der Ausschreibung bereits angekündigt. C3 Teams sind dazu befähigt, innerhalb des gegebenen Finanzrahmens eigenverantwortlich zu wirtschaften. Qualitätsziele:  C4 Im jeweiligen Land werden Lebensmittel regional am Freizeitort eingekauft. Ebenso wird auf faire Arbeitsbedingungen bei Partnern vor Ort geachtet. C5 Freizeitinteressenten erhalten individuelle Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen. C6 Die Freizeitarbeit wird strukturell unterstützt, beispielsweise durch Fundraising-Arbeit oder Lobby-Arbeit für Freizeiten auf politischer Ebene. Preis-Leistungs-Verhältnis C NOTIZEN: 38

Mindeststandards:  D1 Freizeitausschreibungen entsprechen dem geltenden Reiserecht, enthalten relevante Information zum Veranstalter, sowie zum Reiseverlauf. Die Texte sind ehrlich und authentisch, sie bieten sachgemäße Grundinformationen. D2 Vor, während und nach der Freizeit ist die Erreichbarkeit des Veranstalters gewährleistet. Kontaktmöglichkeiten und Kontaktdaten sind dem Kunden bekannt. D3 Reaktionen auf Anmeldungen erfolgen innerhalb weniger Tage, spätestens 14 Tage nach deren Eingang. D4 Infobrief erreicht TN spätestens eine Woche vor Freizeitbeginn und enthält genaue Informationen zu • Abfahrt • Ankunft • Zielort • Programm • Kontaktmöglichkeiten • Veranstalter • Zielen des Veranstalters • benötigten Gesundheitsinformationen • Sicherheitshinweisen für Flugreisen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts D5 Bei Bahnreisen sind den Teilnehmenden vor Beginn der Freizeit alle Verbindungen bekannt. D6 Notwendige Gesundheitsinformationen werden rechtzeitig mitgeteilt. Qualitätsziele:  D7 Freizeitleitung stellt sich vor der Freizeit (online oder im Infobrief ) mit vollständigem Namen und ggf. Foto vor, alle Mitarbeitenden werden namentlich genannt. D8 Der Infobrief enthält neben organisatorischen Informationen auch Hinweise zu pädagogischen Themen (Aufsichtspflicht, Mitgestaltungsmöglichkeiten Programm, …). D9 Ein gesonderter Abschnitt oder ein zusätzlicher Infobrief mit Informationen zu Ablauf und Qualität richtet sich ausdrücklich an die Eltern. D10Teilnehmende mit Behinderung finden Hinweise, inwiefern eine Freizeit für sie geeignet ist oder nicht (z.B. Barierefreiheit) Information und Kommunikation 39 D NOTIZEN:

Mindeststandards:  E1 Das Freizeit-Team benennt Mitarbeitende, die für die An- und Abreise zuständig sind. Sie überprüfen anhand einer Checkliste die Einhaltung der Sicherheitsstandards (bspw. bei Busreisen die Lenkzeiten), die Vollzähligkeit der Gruppe (auch nach Pausen) und planen ggf. ein Programm für die Fahrtzeiten (Kennenlern-Aktionen usw.). E2 Mitarbeitende aus dem Team sind bei der Anreise mindestens 30 Minuten vor der Abreise am zentralen Treffpunkt anwesend. Sie begrüßen die Teilnehmenden (und deren Eltern) und prüfen, ob benötigte Reisedokumente und -utensilien griffbereit sind. Anhand einer aktuellen Teilnehmer-Liste wird die Anwesenheit überprüft E3 Bei der Fahrt sind ausreichend viele Mitarbeitende (Empfehlung: mindestens zwei) dabei, um die Teilnehmenden zu betreuen. E4 Ankunftszeit und Ankunftsort der Rückreise werden den Eltern mitgeteilt, Verspätungen werden zeitnah übermittelt. E5 Bei Reisen mit Kleinbussen wird die Fahrt besonders ausführlich vorbereitet (Festlegung von Lenk- und Pausenzeiten, nur Fahrer mit 2 Jahren Fahrpraxis und entsprechendem Führerschein). Bei Auslandsreisen sind den Fahrern die Verkehrsregeln des Ziellandes bekannt. Qualitätsziele:  E6 Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, wird die langfristige Zusammenarbeit mit Busunternehmen gesucht. E7 Allen Fahrern von Kleinbussen für Freizeiten wird die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings ermöglicht. E8 Eine Minimierung der CO2 –Belastung wird angestrebt (sieh bspw.: www.natuerlich-fairreisen.de). An- und Abreise 40 E NOTIZEN:

Mindeststandards:  F1 Eine ausreichende, auf die Bedürfnis der Teilnehmende abgestimmte Verpflegung ist an jedem Freizeittag garantiert. Vegetarische Alternativen sind bei jeder Mahlzeit verfügbar. F2 Spezielle Ernährungswünsche und Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden vor der Freizeit abgefragt, sodass während der Freizeit darauf Rücksicht genommen werden kann. F3 Eine Grundversorgung mit Getränken (z.B. Wasser, Tee) ist kostenfrei gewährt. Sonstige Getränke sind nach Möglichkeit vor Ort kostengünstig zu erwerben. F4 Im Infobrief ist darauf hingewiesen, zu welchem Zeitpunkt der Freizeit die Vollverpflegung beginnt und ob eine Selbstverpflegung für die Anreise notwendig ist. F5 Für die Rückreise ist den Teilnehmenden ausreichende und geeignete Verpflegung, sowie Getränke zur Verfügung gestellt. F6 Mitarbeitende der Küchenteams haben an einer Infektionsschutz- Schulung teilgenommen und halten die gesetzlichen Standards ein. Qualitätsziele:  F7 Die Verpflegung orientiert sich an der Zielregion und trägt zum Erleben der landesspezifischen Kultur bei. F8 Für zwischendurch werden vitaminreiche Snacks angeboten (z.B. Gemüse, Obst als „Fingerfood“). F9 Beim Einkauf wird auf regionale, biologische und faire Produktion geachtet. In Ländern mit überdurchschnittlich hohen Nahrungsmittel- preisen ist teilweise ein Einkauf am Heimatort sinnvoll. Verpflegung 41 F NOTIZEN:

Mindeststandards:  G1 Teilnehmende haben während der Freizeit die Möglichkeit, Feedback zur Freizeit zu geben. Freizeiten werden schriftlich ausgewertet, sodass alle Teilnehmenden die Möglichkeit haben, ihre Rückmeldungen abzugeben. Dies kann durch Fragebögen, Feedback-Plakate oder ähnliche Methoden geschehen. Auch Eltern haben die Möglichkeit, Rückmeldungen und Hinweise einzubringen. G2 Alle Ergebnisse werden mit den Verantwortlichen besprochen und bei weiteren Planungen berücksichtigt. Qualitätsziele:  G3 Die Ergebnisse der Evaluation werden dokumentiert, aufbereitet und Folgerungen als Planungsgrundlage für weitere Freizeiten entwickelt. (z.B. Fragebögen, Evaluationsauswertung, Finanzauswertung, Programmablauf, …). G4 Die Evaluation wurde mit einem wissenschaftlich abgesicherten System durchgeführt (z.B. www.freizeitenevaluation.de). G5 Ein Nachtreffen bietet die Möglichkeit für einen strukturierten Rückblick und für Anknüpfungsmöglichkeiten zur Jugendarbeit vor Ort. Evaluation 42 G NOTIZEN:

Mindeststandards:  H1 Im Vorfeld von Freizeiten sind Schulungen zu folgenden Themen angeboten (zumeist auf überregionaler Ebene): • Jugendleiterausbildung nach den Juleica-Standards • Infektionsschutzschulung • Schulungen zu Kinderschutz und Prävention von sexueller Gewalt („Menschenskinder, ihr seid stark!“) H2 Im Team gibt es benannte und qualifizierte Ansprechpartner für Erste Hilfe, die zu Beginn der Freizeit vorgestellt werden. Diese Mitarbeitenden sorgen dafür, dass die Erste-Hilfe-Ausrüstung jeder Zeit verfügbar ist, auch bei Unternehmungen in Kleingruppen oder bei der Anreise. H3 Der Veranstalter hat einen Notfallplan, der allen Verantwortlichen am Heimat- und am Freizeit-Ort zur Verfügung steht und mit ihnen besprochen wurde. Vorlagen für die benötigten Unterlagen werden von der EJW-Landesstelle bereitgestellt. H4 Im Notfallplan sind folgende Sachverhalte aufgenommen: • Notfallnummernliste der Rettungsdienste am Freizeitort • Checklisten für das Vorgehen im Krisenfall (Krankheit, Unfall, Außeneinwirkungen) • Rufnummer des Veranstalters, der während der gesamten Freizeit durchgehend erreichbar ist • Notrufnummern der EJW-Landesstelle (Rechtsberatung, Versicherungsfragen, Missbrauch und Übergriffe) H5 Mitarbeitende sind darüber informiert, dass Vorkehrungen für Krisen aller Art durch zentrale Merkblätter und professionelles Management getroffen werden (z.B. wird die Notfallseelsorge im Krisenfall direkt von der Rettungsleitstelle benachrichtigt). H6 Die Freizeitleitung oder der Erste Hilfe-Verantwortliche erkundigt sich vor oder zu Beginn der Freizeit nach den örtlichen Sicherheitsvorkehrungen (Standort Feuerlöscher, Fluchtwege, korrekte Standort-Beschreibung für die Alarmierung von Rettungsdiensten, nächstgelegene Apotheke und Krankenhaus, Zugang zu Unwetterwarnungen). Qualitätsziele:  H7 Der Veranstalter hat am Heimatort ein unterstützendes Team zusammengestellt, dass jederzeit zur Klärung anstehender Fragen und ggf. zur Begleitung der Teams am Freizeitort zur Verfügung steht. Umgang mit Krisen 43 H

www.ejw-reisen.de/service/qualitaetsstandards/ 9 7 8 3 8 6 6 8 7 1 0 6 9

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