Qualitätsstandards

Zielorte und Unterkünfte von Freizeiten sind sorgfältig ausgewählt. Grundsätze: Die Zielorte sind so ausgewählt, dass sie für die jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind. Die kulturelle und gesellschaftliche Situation des jeweiligen Reisegebietes wird bewusst in Augenschein genommen. Offenheit und Sensibilität für das Land und die Menschen, bei denen Freizeitgruppen zu Gast sind, sind selbstverständlich. Dies findet seinen Ausdruck im Respekt vor fremden Kulturen, in der Rücksichtnahme auf ökologische Verträglichkeit und im Kontakt mit der lokalen Bevölkerung. Zeltplatz, Berghütte oder Hotel: Die Unterkünfte bieten genügend Raum für die geplanten Angebote. Sie sind der Freizeitleitung durch kompetente Auskunftspersonen oder durch einen Vor-Ort-Besuch bekannt. Mindeststandards: B1 Die Unterkünfte bieten Gruppenräume (-zelte), sowie Spiel-, Sport- und Freizeitangebote in der näheren Umgebung. B2 Die Teams haben sich mit den Besonderheiten der Zielregion auseinandergesetzt (kulturelle Gegebenheiten, Klima, Gezeiten usw.). B3 Bei Freizeiten im fremdsprachigen Ausland ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit (insbesondere für Notfälle) die sprachliche Kommunikation mit Ansprechpartnern vor Ort möglich ist. B4 Die Anerkennung des Fremden zeigt sich im Respekt vor Glaube, Sitten, Tradition und gesellschaftlichen Umgangsformen, die in der Gastregion üblich sind. Zielorte und Unterkünfte 16 B

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