Qualitätsstandards

Mindeststandards:  D1 Freizeitausschreibungen entsprechen dem geltenden Reiserecht, enthalten relevante Information zum Veranstalter, sowie zum Reiseverlauf. Die Texte sind ehrlich und authentisch, sie bieten sachgemäße Grundinformationen. D2 Vor, während und nach der Freizeit ist die Erreichbarkeit des Veranstalters gewährleistet. Kontaktmöglichkeiten und Kontaktdaten sind dem Kunden bekannt. D3 Reaktionen auf Anmeldungen erfolgen innerhalb weniger Tage, spätestens 14 Tage nach deren Eingang. D4 Infobrief erreicht TN spätestens eine Woche vor Freizeitbeginn und enthält genaue Informationen zu • Abfahrt • Ankunft • Zielort • Programm • Kontaktmöglichkeiten • Veranstalter • Zielen des Veranstalters • benötigten Gesundheitsinformationen • Sicherheitshinweisen für Flugreisen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts D5 Bei Bahnreisen sind den Teilnehmenden vor Beginn der Freizeit alle Verbindungen bekannt. D6 Notwendige Gesundheitsinformationen werden rechtzeitig mitgeteilt. Qualitätsziele:  D7 Freizeitleitung stellt sich vor der Freizeit (online oder im Infobrief ) mit vollständigem Namen und ggf. Foto vor, alle Mitarbeitenden werden namentlich genannt. D8 Der Infobrief enthält neben organisatorischen Informationen auch Hinweise zu pädagogischen Themen (Aufsichtspflicht, Mitgestaltungsmöglichkeiten Programm, …). D9 Ein gesonderter Abschnitt oder ein zusätzlicher Infobrief mit Informationen zu Ablauf und Qualität richtet sich ausdrücklich an die Eltern. D10Teilnehmende mit Behinderung finden Hinweise, inwiefern eine Freizeit für sie geeignet ist oder nicht (z.B. Barierefreiheit) Information und Kommunikation 39 D NOTIZEN:

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