D4 Der Infobrief erreicht die Teilnehmenden spätestens eine Woche vor Freizeitbeginn. Er enthält genaue Informationen zu Abfahrt und Ankunft, Zielort, Programm und Kontaktmöglichkeiten. Er enthält außerdem Informationen zum Veranstalter und den Zielen des Veranstalters. Zudem erhalten Teilnehmende alle benötigten Sicherheitshinweise für Flugreisen, sowie Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. D5 Bei Bahnreisen sind den Teilnehmenden vor Antritt der Freizeit alle Verbindungen der Hin- und Rückfahrt bekannt. D6 Notwendige Gesundheitsinformationen werden rechtzeitig mitgeteilt. Qualitätsziele: D7 Die Freizeitleitung stellt sich (online oder im Infobrief) mit den vollständigen Namen und ggf. einem Foto vor. Zudem werden alle Mitarbeitenden namentlich genannt. D8 Im Informationsbrief werden neben organisatorischen Hinweisen auch pädagogische Themen angesprochen, bspw. die Aufsichtspflicht oder Mitgestaltungsmöglichkeiten im Programm. D9 Ein gesonderter Abschnitt oder ein zusätzlicher Infobrief mit Informationen zu Ablauf und Qualität richtet sich ausdrücklich an die Eltern. D10 Teilnehmende mit Behinderung finden Hinweise, inwiefern eine Freizeit für sie geeignet ist oder nicht (z.B. Barrierefreiheit). Information und Kommunikation 22 Checkliste Information und Kommunikation › Seite 39
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